Kein Unternehmen ist wie das Andere

Wirtschaftsprüfung

Wir übernehmen freiwillige und gesetzliche Pflichtprüfungen im Mittelstand. Es gibt aber auch zahlreiche andere Prüfungsanlässe, zu denen wir tätig werden, beispielsweise bei Pflichtverletzungen von Geschäftsführern oder einzelnen Gesellschaftern mit Auswirkung auf das Vermögen der Gesellschaft.

Die Prüfung von Unternehmen führt immer zu Beeinträchtigungen des Betriebsablaufes und zu Mehrbelastungen bei den in den Jahresabschlussprozess eingebundenen Mitarbeitern. Dem treten wir entgegen, indem wir uns prüfungstechnisch auf nur auf das konzentrieren, was zur Gewinnung einer hinreichenden Sicherheit über die Angaben im Jahresabschluss und Lagebericht erforderlich ist.

Die für eine erfolgreiche Überprüfung von Informationen naturgemäß wichtige kritische Grundhaltung bedeutet nicht gleichzeitig eine übertriebene Anforderung an die Rechnungslegung mittelständischer Unternehmen. Für Unternehmen, die aufgrund ihrer Größe in die Prüfungspflicht hineinwachsen, bieten wir die Möglichkeit an, das Rechnungswesen durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer „prüfungsbereit“ vorbereiten zu lassen.

Im Bereich der Unternehmensbewertung bewerten wir Freiberuflerpraxen oder gewerbliche Unternehmen. Für Käufer und Verkäufer ermitteln wir die Preisober- bzw. die Preisuntergrenze. Bei Familienstreitigkeiten ermitteln wir Unternehmenswerte für die Berechnung des Zugewinnausgleiches oder des Pflichtteilsanspruches. Wir erstellen auch Gutachten, wenn das vereinfachte Ertragswertverfahren der Finanzverwaltung in Erbschaft- oder Schenkungsteuerfällen zu unzutreffenden Ergebnissen führt.

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