Agrarsteuerrecht
Wir kennen uns im landwirtschaftlichen Rechnungswesen sehr gut aus und erstellen Jahresabschlüsse nach den für Landwirte relevanten Vorschriften (Steuerrecht, BMELV, HGB) einschließlich der zugehörigen Naturalberichte und Lohnabrechnungen.
Auf Wunsch integrieren wir zur besseren Steuerung des Betriebes eine aussagefähige Kostenrechnung oder eine Gewinnvorschau/Planungsrechnung in Ihr Rechnungswesen.
Die steuerlichen Besonderheiten in der Landwirtschaft -Stichworte: Umsatzsteuerpauschalierung, Direktvermarktung, Baulandverkauf, Umnutzung von Hofstellen, Betriebsaufgabe, Übertragungen auf die nachfolgende Generation….- sind uns bestens vertraut.
Wir sehen in diesen Besonderheiten Chancen, die besonderen Erschwernisse, mit denen Landwirte zu kämpfen haben, wirtschaftlich auszugleichen. Steuerberatern, die eine besondere Sachkunde auf dem Gebiet des landwirtschaftlichen Steuerrechtes besitzen, verleiht die Steuerberaterkammer die Bezeichnung „Landwirtschaftliche Buchstelle“.
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